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Von der Immobiliensuche bis zur Beurkundung
Der ideale Ablauf beim Immobilienkauf

Ablauf Immobilienkauf

Sieben Schritte zu Finanzierung, Immobilienauswahl, Kaufvertrag

Deine Wohnimmobilie begleitet Sie als Kaufinteressent bei der individuellen Suche, der richtigen Auswahl und beim sicheren Kauf einer Immobilie als persönlicher, verlässlicher Partner. Entdecken Sie jetzt, wie ein Immobilienkauf abläuft und worauf Sie beim Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes achten sollten.

Die wichtigsten Schritte beim erfolgreichen Immobilienkauf

1. Finanzierung

Der erste Schritt auf dem Weg zur eigenen Immobilie ist das Abstecken der eigenen finanziellen Möglichkeiten. Ein Bank- oder Finanzierungsberater findet die individuell beste Finanzierung für Sie.

2. Immobiliensuche

Sobald der finanzielle Rahmen feststeht, geht es auf die Suche nach der richtigen Immobilie. Ob Maklerin und Makler, bekanntes Immobilienportal oder Zeitungsannonce – die richtige Immobilie sollte zum Budget und zu den eigenen Wünschen bei Lage, Größe und Ausstattung passen.

3. Besichtigung

Endlich ist eine passende Immobilie gefunden. Jetzt geht es an das Besichtigen und Prüfen. Bei der Besichtigung sollten Käuferinnen und Käufer unter anderem auf den Zustand der Bausubstanz achten.

4. Kaufpreisverhandlung

Die richtige Immobilie ist gefunden und damit beginnt die finale Phase des Immobilienkaufs. Zuerst stehen die Kaufpreisverhandlungen an. Größere Mängel, z.B. an der Bausubstanz, können ein Argument für einen niedrigeren Kaufpreis sein. Gesuchte Immobilien in begehrten Lagen bieten dagegen meist weniger Verhandlungsspielraum, gerade wenn es weitere Interessenten gibt.

5. Finanzierung abschließen

Nachdem der Kaufpreis feststeht, wird die Finanzierung mit der Bank finalisiert.

6. Kaufvertrag

Nun setzt der Notar, die Notarin den Kaufvertrag auf. Der Vertrag enthält alle wichtigen Informationen wie den Kaufpreis, die Zahlungsfristen und Vereinbarungen zur Immobilienübergabe.

7. Beurkundung

Bei einem gemeinsamen Notartermin von Verkäufer und Käufer wird der Notartermin rechtsverbindlich beurkundet. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist, wird der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

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